FAQ

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FAQ

HÄUFIG AUFTRETENDE FRAGEN

FAQ

Als volljährig gesetzlich versicherter Patient müssen Sie pro Verordnung einen kleinen Eigenanteil für Ihre Krankenkasse leisten. Dieser ist bei der 1. Behandlung fällig und besteht aus einem Sockelbetrag in Höhe von 10,00€ pro Verordnung, zzgl. 10% des jeweiligen Rezeptwertes. Sollten Sie die Behandlungen vorzeitig abbrechen, erhalten Sie die zuviel bezahlte "Zuzahlung" selbstverständlich zurück.

Wir als Praxis sind gesetzlich dazu verpflichtet, die Zuzahlung für die gesetzliche Krankenkasse einzuziehen. Bei dieser Zuzahlung handelt es sich nicht um ein zusätzliches Honorar für uns, da diese mit dem Honoraranspruch der Praxis gegenüber der Krankenkasse verrechnet wird.

Dies variiert von Kasse zu Kasse. Wir bitten daher um Verständnis, dass wir keinerlei Gewähr dafür übernehmen können, dass 100% der in Rechnung gestellten Behandlungskosten übernommen werden. Die Kostenübernahme Ihrer PKV/Beihilfe klären Sie daher bitte vor Beginn der Behandlungsserie.

Sollten Sie nicht in der Lage sein zur Behandlung in unsere Praxis zu kommen, bieten wir selbstverständlich auch die Möglichkeit an, Sie in Ihrem häuslichen Umfeld (Zuhause, Altenheim, etc.) zu behandeln. Hierfür muss der behandelnde Arzt explizit einen Hausbesuch verordnen.

Sollten Sie Beschwerden haben und möchten sich durch unsere qualifizierten Therapeuten behandeln lassen, müssen Sie zunächst Ihren Arzt des Vertrauens aufsuchen. Dieser kann Ihnen zur unterstützenden Kankheitsbehandlung Physiotherapie, Ergotherapie und/oder Logopädie verordnen. Mit dieser/n Verordnung/en können Sie anschließend bei uns Termine vereinbaren.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir nur nach vorheriger Terminvereinbarung behandeln können. Ihre Termine können Sie bei uns persönlich oder telefonisch unter 08232/959670 vereinbaren.